Elektrisch oder lieber nicht?

Fertig und gar gegrilltes FleischWenn es draußen warm ist, dann zieht es viele Menschen auf die Terrasse oder auf den Balkon. In vielen Fällen ist aber das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon oder der Terrasse nicht erlaubt. Ein elektrischer Kugelgrill ist in diesem Fall die beste Lösung. Ein großer Vorteil ist, dass es Kugelgrills in vielen verschiedenen Größen und Ausstattungen gibt.

Eigenschaften eines elektrischen Kugelgrills

Ein elektrischer Grill wird mit einem Deckel verschlossen. Dadurch können die hohen Temperaturen im Inneren des Grills nicht entweichen. Gerade bei großen und dicken Fleischstücken, bei denen normalerweise eine längere Garzeit benötigt wird, zeigt ein Kugelgrill seine Vorzüge. Kugelgrills können als mobilen Grill verwendet werden. Viele Modelle sind auf einem stabilen Standfuß montiert. Sie können bei Bedarf aber auch abgenommen werden. Somit können sie dann als Tischgrill in der Wohnung oder im Haus verwendet werden. Ein Kugelgrill ist immer dann besonders praktisch, wenn es plötzlich anfängt zu regnen. Dementsprechend muss der Grillabend nicht ins Wasser fallen.

Leistungen des Grills

Für ein perfektes Grillerlebnis bietet ein elektrischer Grill nicht nur wegen dem Deckel viele Vorteile, sondern auch die Leistung von vielen Modellen ist sehr gut. Viele Kugelgrills haben eine Leistung zwischen 2000 und 2200 Watt. Dadurch sind die elektrischen Geräte innerhalb kürzester Zeit in der Lage, eine hohe Hitze zu entwickeln. Wie in einem Backofen kann das Fleisch von allen Seiten schonend zubereitet werden. Mit einem Kugelgrill kann dickes Fleisch gegart werden. Diese Methode wird auch als indirektes Garen bezeichnet und ist nur in den Kugelgrills möglich, in denen sich ein Garraum befindet, der mit einem Deckel geschlossen wird. Bei einem Elektro Grill kann die Temperatur über einen Regler wie gewünscht eingestellt werden.

Der Kugelgrill Steba VG 250 BBQ

Flammen aus dem GrillEines der beliebtesten Kugelgrill Modelle ist der Steba VG 250 BBQ. Er verfügt über eine 40 cm große Grillplatte und ist mit einer stufenlosen Temperaturreglung ausgestattet. Dadurch liefert das Gerät die besten Grillergebnisse. Ein großer Vorteil ist die Tischgrill Funktion. Dadurch kann der Grill auch auf dem Tisch im Esszimmer verwendet werden. Das Gerät bietet eine hohe Grilltemperatur und eine schnelle Aufheizung. Dadurch müssen Grillfreunde nicht lange auf ihre Grillspezialitäten verzichten.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Große Grillplatte
  • Low Fat: Bratflüssigkeit wird in einer Schale aufgefangen
  • Leichte Reinigung
  • Leicht abnehmbares, stabiles Stativ

Durch die leicht verständliche Aufbauanleitung lässt sich der Grill innerhalb kürzester Zeit aufbauen. Einige Teile sind abnehmbar, sodass die Reinigung nach dem Grillvergnügen sehr einfach ist. Der Standfuß kann bei Nichtgebrauch ganz einfach abgeschraubt werden.

Versicherungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Leistungen der gesetzlichen KrankenkassenGrundsätzlich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu 95 Prozent gleich. Sie ergeben sich nämlich alle aus dem 6. Sozialgesetzbuch und danach müssen sich auch alle Krankenkassen richten.

Folgende Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt:

  • Die ambulante und stationäre ärztliche Behandlung
  • Arznei und Heilmittel. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an und ob die Patienten auch mit einem preisgünstigeren Generikum behandelt werden können. In einigen Fällen, wird die medikamentöse Behandlung anteilig bezahlt.
  • Krankengeld (zeitlich begrenzt)
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Mutterschaftshilfe
  • Familienhilfe für die erkrankten Angehörigen des Versicherten

Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach §12 des Wirtschaftlichkeitsgebots, aus dem hervorgeht, dass der Versicherte keine Leistungen in Anspruch nehmen darf, die unwirtschaftlich sind. Die Krankenkassen dürfen diese Leistungen nicht bewilligen. In Deutschland hat man momentan die Auswahl zwischen 118 gesetzlichen Krankenkassen. Jede bietet andere Zusatzleistungen an und auch der Beitrag unterscheidet sich teilweise sehr stark. Manche sind bundesweit tätig und andere wiederum nur regional. Jede Krankenversicherung hat Vor- und Nachteile. Es kommt ganz darauf an, was für den einzelnen Versicherten wichtig ist.

Welche Kriterien sind vergleichbar?

  1. Der Beitragssatz
  2. Die Zusatzleistungen
  3. Bonus und Geld-zurück-Programme

Alle 3 Kriterien spielen eine entscheidende Rolle.

Der Beitragssatz:

Beitrag zur KrankenversicherungBis vor 2 Jahren hatten alle Krankenkassen in Deutschland den gleichen Beitragssatz. Der Gesetzgeber hat das aber seit dem 1. Januar 2015 wieder geändert. Seitdem besteht der Beitrag aus dem allgemeinen Beitragssatz. Dieser beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen und wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte von dem Versicherten gezahlt.
Das ist neu: Der Zusatzbeitrag. Dieser wird von jeder Krankenkasse selbst bestimmt. Hier gibt es Krankenkassen, die gar keinen Zusatzbeitrag verlangen und Kassen, die bis zu 1,9 Prozent vom Bruttoeinkommen verlangen. Man könnte meinen: Je teurer eine Krankenversicherung ist, desto besser sind ihre Leistungen. Dem ist aber leider nicht so. Denn oft haben die teureren Krankenkassen weniger Zusatzleistungen als die günstigen am Markt.

Die Zusatzleistungen:

Neben den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, gibt es gewisse Zusatzleistungen, die normalerweise nicht im Gesetz vorkommen, die jedoch von manchen Krankenkassen mit übernommen werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Homöopathie
  • Reiseschutzimpfungen
  • Osteopathie
  • Besondere Leistungen bei künstlicher Befruchtung oder Schwangerschaft
  • Zahnvorsorge und Reinigung
  • Gesundheitskurse und Reisen
  • Akupunktur bei chronischen Schmerzen

Hier sollte der Versicherte die für ihn passenden Leistungen auswählen, denn keine Krankenkasse bietet alle Leistungen an.

Bonus und Geld-zurück-Programme

Bonus und Geld zurückHier hat man als gesundheitsbewußter Mensch die Möglichkeit, sich bis zu 1000 Euro jährlich von der Krankenkasse zurück zu holen. Im Rahmen eines Bonusprogramms wird der Versicherte von der Krankenkasse belohnt, wenn er gewisse Faktoren nachweisen kann.

Zu diesen Faktoren zählen beispielsweise:

  • Ein normaler BMI
  • Vollständiger Impfstatus
  • Regelmäßige Zahnvorsorge
  • Fitness-Studio-Mitgliedschaft
  • Teilnahme an Gesundheitskurs

Die Krankenkasse belohnt dies entweder direkt mit Bargeld. Wenn der Versicherte besispielsweise 4 der genannten Faktoren eingehalten hat, bekommt er am Jahresende 150 Euro ausgezahlt oder aber als Guthaben auf einem Gesundheitskonto gutgeschrieben. Es gibt sogar Krankenkassen, die zahlen bis zu 150 Euro jährlich zu einer Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio dazu. Der Versicherte muss lediglich regelmäßige Besuche nachweisen.

Ein weiterer Versicherungsaspekt, sind die sog. Selbstbehalttarife oder auch Wahltarife: Dieser kommt für für diejenigen in Frage, die sehr selten zum Arzt gehen. Zu Beginn des Jahres wird mit der Krankenkasse ein Betrag vereinbart, mit dem der Versicherte für seine in Anspruch genommenen Leistungen selber aufkommt. Im Gegenzug erhält er dafür eine festgesetzte Prämie. Wenn der Versicherte also in einem Jahr kaum Leistungen in Anspruch genommen hat, kostet ihn das beispielsweise 65 Euro. Er bekommt dann aber von der Krankenversicherung im Folgejahr 500 Euro ausbezaht.

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Etwa 72 Millionen Menschen sind in Deutschland Mitglieder in den gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie finanzieren das System der GKV. Aber auch freiwillige Beiträge, Bundeszuschüsse und Zusatzbeiträge sind finanzielle Stützpfeiler der gesetzlichen Krankenversicherungen. In der GKV wird zwischen ermäßigten und allgemeinen Beiträgen unterschieden, wobei der ermäßigte Beitrag nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet wird.

Beitragsbemessungsgrundlage der GKV

Beitragsbemessungsgrenze in der KrankenkasseWie hoch die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind,richtet sich nach einem Prozentsatz der Einnahmen der Versicherten. Das bedeutet, das Einkommen eines Mitgliedes ist Grundlage, um den Beitrag zu berechnen. Auch Renten, zusätzliches Entgelt aus selbstständiger Tätigkeit und andere Versorgungsbezüge gelten als Einkommen. Bei freiwilligen Versicherten, also beispielsweise Selbstständigen, gelten auch Einnahmen wie aus Verpachtung oder Vermietung.

Was ein ermäßigter Beitrag bedeutet

2017 liegt der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen bei 14,6 Prozent. Bei diesem Beitragssatz haben sowohl freiwillig wie auch Pflichtversicherte Anspruch auf Krankengeld. Wird ein ermäßigter Beitragssatz gewährt, also 14,0 % im Jahr 2017, so verfällt der Anspruch auf Krankengeld. Die Ermäßigung ist vor allem für freiwillig Versicherte wie Hausfrauen, Studenten und Selbständige gedacht.

Sonderreglungen bei freiwillig Versicherten

Für freiwillig Versicherte gibt es Sonderreglungen, damit sie trotz des gemäßigtem Beitrags Anspruch auf das Krankengeld bekommen. Denn Selbständige müssen ihr Einkommen selbst erwirtschaften und müssen sich somit auch selbst bei Verdienstausfall absichern. So steht der allgemeine Beitragssatz der GKV auch freiwillig Versicherten zu. Damit sind auch sie im Krankheitsfall ab der 7. Woche abgesichert. Oder aber sie nutzen den Krankengeldwahltarif, den jede gesetzliche Krankenversicherung anbieten muss. Wie bei Zusatzversicherungen üblich ist, wird auch hierbei eine Prämie fällig. Eine Gesundheitsprüfung wie bei privaten Krankenversicherungen gibt es jedoch nicht.

Zusammensetzung der Beiträge für Rentner

Rentner müssen für Versorgungsbezüge Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung. Haben Rentner Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, müssen sie dafür die Beiträge selbst zahlen.

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

Da die gesetzliche Haushaltskasse schon seit Jahren leer ist, können die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen. Das ist dann der Fall, wenn die Zuweisungen aus dem gesetzlichen Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln.